Freitag, 23 September 2011 23:07

Städtische Kontodaten

Es ist Freitag, der 23.09.2009. Uns erreicht die Nachricht, dass unsere Bank den Grundstückskaufpreis aufgrund einer von uns weitergeleiteten Mail mit den städtischen Kontodaten noch nicht auszahlen kann. Sie fordert ein offizielles Schreiben der Stadt Ibbenbüren an, auf dem die entsprechenden Kontodaten aufgeführt sind.

Auf Nachfrage bei der Stadt Ibbenbüren erfahren wir, dass es tatsächlich eine offizielle Zahlungsaufforderung für Grundstücksverkäufe gibt. Dort ist man überrascht, dass wir dieses schreiben noch nicht erhalten haben, verspricht aber umgehenden Versand.

Ursprüngliches Zahlungsziel für den Grundstückskaufpreis ist ja auch nur der 28.09.2011, also in 5 Tagen!

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Donnerstag, 08 September 2011 15:36

Eine schlechte Vorstellung

Drei Tage sind ins Land gezogen, bereits dreimal war der Postzusteller bei uns, hatte aber keinmal Post von Versicherungsmakler Herr K. für uns. Und wir haben somit noch immer keinen Versicherungsvergleich.

Offenbar Zeit die Angelegenheit selbst in die Hand zu nehmen. Nicht jedoch, ohne in einem Nebensatz einer kurzen Mail an Frau B. von CIOS unser Missfallen über diese (Nicht-)Leistung auszudrücken.

Und keine 1/4 Stunde später klingelt bei uns das Telefon und Herr K. entschuldigt sich vielmals, versteht auch überhaupt nicht, wie es zu der postalischen Verzögerung kommen konnte. Er verspricht, die Unterlagen erneut zusammen zu stellen und uns bis zum Abend per e-Mail zu übermitteln.

Und tatsächlich erhalten wir wenn auch spät aber doch noch am selben Abend von Herr K. eine e-Mail. Inhaltlich allerdings unterirdisch: die notierten Vesischerungssummen stimmen überhaupt nicht, es gibt keinen ausführlichen Leistungsvergleich mit anderen Versicherungen und schon gar nicht wie explizit von uns gefordert mit meiner Hausversicherung (der DEVK). Interessant ist das vor allem deshalb, weil es bei der DEVK deutliche Anbündelungsrabatte gibt. Sprich je mehr Versicherungen man bereits hat, umso höher der Rabatt.

 

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Mittwoch, 07 September 2011 15:20

Elektronische Ablichtung

Wie immer rast die Zeit unaufhaltsam weiter und wir können und wollen nicht untätig abwarten, bis die Dinge von alleine geschehen. Je früher mit dem Bau begonnen werden kann, desto mehr kann geschafft werden, ehe witterungsbedingte Baupausen unvermeidlich werden.

Also telefonische Anfrage bei unserem Notar nach unserem Grundstückskaufvertrag. Immerhin kann ich eine Ablichtung des Grundstückskaufvertrages in elektronischer Form herausschlagen. Diese leite ich umgehend an Frau B. von CIOS weiter und bitte um eine Auszahlungsanweisung an die ING DiBa für den Grundstückskaufpreis.

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Donnerstag, 18 August 2011 15:30

Bitte legitimieren Sie sich...

Jetzt haben wir es Schwarz auf Weiss: Die ING DiBa bestätigt die Finanzierung und hat uns die ersten beiden Darlehensverträge geschickt (Bankdarlehen und KfW-124).

Wir machen uns sofort an die Arbeit, unterschreiben brav die Verträge und gehen damit zur Post, um sie postwendend zurückzusenden. Natürlich nicht, ohne uns dort auch noch per PostIdent-Verfahren zu legitimieren. Bis alle Daten von unseren Personalausweisen ab getippt sind, dauert leider ein paar Minuten und die Schlange hinter uns wird nicht nur länger, sondern auch merklich ungeduldiger. Aber davon lassen wir uns die gute Laune nicht verderben. :-))

Von CIOS wurde uns auch angeboten, uns während der Auszahlungsphase weiter administrativ zu unterstützen. Dieses Angebot nehmen wir dankend an uns senden daher an Frau B. auch gleich ein paar Auszahlungsanweisungen.

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Mittwoch, 17 August 2011 15:16

Die Finanzierung ist genehmigt!

Die Nachricht des Tages: Unsere Baufinanzierung wurde genehmigt! Dies teilt uns zumindest Fau B. von der CIOS vorab per Mail mit. Dazu erhalten wir ein hilfreiche Hinweise, wie es in der nächsten Zeit in Sachen Finanzen  und verschiedene Unterlagen weiter geht.

Im einzelnen handelt es sich zunächst um folgende Papiere:

    • Darlehenszusage für das Annuitätendarlehen
    • Zweckerklärung
    • Grundschuldbestellungsurkunde
    • Legitimation
    • Auszahlungsanweisung (3 Stück pro Darlehen)
    • Bautenstandsbericht

Zu späterem zeitpunkt sind dann noch fällig:

    • Grundstückskaufvertrag in vollständiger Kopie
    • Grundbuchauszug mit rangrichtiger Eintragung der Grundschuld
    • Fälligkeitsmitteilung des Notars
    • Bauwerksvertrag nebst Zahlungsplan

Außerdem sind vor Baubeginn eine Bauherrenhaftpflicht, eine Bauleistungsversicherung sowie eine Feuerrohbauversicherung (später Wohngebäudeversicherung) zwingend erforderlich. Hier bekommen wir angeboten, uns  von einem unabhängigen Versicherungsmakler beraten zu lassen. Warum nicht, bevor man sich ganz allein auf die Suche begibt, womöglich überteuert oder ohne jeglichen Vergleich bei dem eigenen Versicherungsunternehmen abschließt. Wir erhalten zeitnah einen Rückruf von Herr K., der für die Firma BLÖMER & BORNHORST GbR arbeitet, und tauschen die notwendigen Informationen aus.

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