Freitag, 06 April 2012 21:06

KW14 - Vorzeitiges Osterei

Als einzige Aktion diese Woche erfolgt am Mittwoch der Austausch unserer Bautür. Denn damit der Putzer kommende Woche seine Arbeiten ordentlich durchführen kann, muss zuerst noch der spätere Rahmen der Haustür eingebaut werden. Der spätere Türflügel wird jedoch wieder abtransportiert, damit er während der weiteren Bautätigkeiten nicht beschädigt wird.

2012-04-04 Bautuer

Und weil wir in den letzten Tagen immer wieder im ganzen Haus verteilt Zigarettenkippen vorgefunden haben und es total verraucht roch, haben wir uns erlaubt, unser Haus ab sofort zu einer rauchfreien Zone zu erklären.

Ansonsten erhalten wir diese Woche von unserem Rohbauer/Maurer eine inkorrekte bzw. verfrühte Schlussrechnung. Inkorrekt, weil sie Posten enthält, die so nicht stimmen und verfrüht, weil einige Maurerarbeiten auf der Baustelle nicht ordnungsgemäß bzw. noch unvollständig sind. Nach Prüfung durch unseren Bauleiter wird daraus kurzerhand eine weitere Abschlagsrechnung und ein Mängelbericht über noch vorzunehmende Nacharbeiten (vornehmlich Verschließen von Mauerfehlstellen, aber auch die Kellerfenster fehlen noch!?!).

Für die kommende Woche wird uns die Ausführung der Innenputzarbeiten avisiert. Da dafür viel Wasser benötigt wird, wir zwar grundsätzlich den Anschluss bereits im Haus haben, jedoch noch keinen Zähler, stellen wir kurzfristig einen Antrag auf vorzeitigen Einbau eines Wasserzählers für Bauzwecke. Das würde dem ausführenden Unternehmen die Ausfassung eines Standrohres ersparen, denn Privatleuten ist das durch den örtliche Wasserversorgungsverband verwehrt. Die bearbeitende Sachbearbeiterin ist allerdings im Urlaub und kann den Antrag erst nächste Woche Dienstag bearbeiten. Also wieder alles super knapp. Wobei, zunächst muss der Maurer ja auch noch die Nacharbeiten fertigstellen und ob das zeitlich alles passt, ist nach den letzten Erfahrungen hinsichtlich Zuverlässigkeit ohnehin fraglich.

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Donnerstag, 08 Dezember 2011 16:40

Vorbereitungen für die Erdgeschossdecke

Unser Rohbauer treibt nicht nur den Bau unseres Hauses zügig voran, auch bei der Rechnungslegung ist er sehr eifrig und schickt uns stets äußerst zeitnah seine Abschlagsrechungen zu. In dieser Abschlagsrechnung ist nun auch der erforderliche, hochwertigere Fundamenterder (s. Mangel 1) abgerechnet. Wie immer wird unser Bauleiter auch diese Rechnung prüfen und soweit erforderlich korrigieren, ehe wir an unsere Bank die Auszahlung anweisen.

Auf unserer Baustelle ist heute gegen Mittag wieder Bauleitertemin. Aufgrund des Regenwetters der vergangenen Tage gibt es in unserem Keller inzwischen  zahlreiche größere Pfützen. Im Erdgeschoss werden heute zusätzliche Stützen für die Erdgeschossdeckenplatten aufgestellt und die Schalung für die Betontreppe zum Dachgeschoss hergestellt. Am späteren Nachmittag werden schließlich noch die erwarteten Deckenplatten geliefert und aufgelegt. Und auch die Wettervorhersage für morgen ist erfreulich positiv. Somit eine gute Ausgangsposition für die geplante Betonschüttung am nächsten Tag.

Unser Bauleiter hat uns heute auch wieder zwei der noch ausstehenden Bauleistungsverträge mitgebracht. Aus dem Gespräch mit ihm haben wir außerdem erfahren, dass es gar nicht unüblich ist, dass die Abdichtung der Sohlplatte vom Dachdecker durchgeführt wird, da er die dafür erforderlichen Gerätschaften ohnehin hat. Die von uns hinterfragte Position im Leistungsverzeichnis 1870dac geht dann wohl doch ok.

Von Baudirekt haben wir leider noch kein Reaktion auf unsere schriftliche Eingabe vom 29.11. oder die gestrigen Nachfrage nach einem Bearbeitungsstatus. Da wir allerdings mit dem heutigen Tag ein paar neue Erkenntnisse gewonnen haben, senden wir ein kurzes Update an Baudirekt.

 

 

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Donnerstag, 01 Dezember 2011 13:33

Füllboden & Fehler in der Rechnung

Auf der Baustelle werden heute in der Kellerausschachtung die ersten Lagen Füllboden eingebracht und verdichtet.

Inzwischen ist auch die Kellerdecke hinreichend ausgehärtet und begehbar. Und über die Kellertreppe kommt man nun deutlich bequemer in den Keller. So im Dunkeln und mit den ganzen Stützen in den Räumen sieht es allerdings irgendwie zu klein aus.

Auch die 2. Abschlagsrechnung haben wir inzwischen in geprüfter Version vorliegen. Die Rechnungsposition 4 verstehen wir allerdings noch immer nicht und sprechen unseren Bauleiter beim späteren Ortstermin darauf an. Dem Preis nach entspricht die Leistung einer Position aus dem Leistungsverzeichnis (LV) mit Relevanz zur Wärmepumpe. Nach unserem Verständnis ist diese Rechnungsposition allerdings inkorrekt, da a) zumindest nicht verbaut und b) ohnehin völlig falsch.

Es handelt es sich um LV Position 18.01 mit dem Titel "Belichtungselement / Stck / Kellerfenster" in Höhe von 550,30 €. Die Grundposition 18.00 enthält die 4 Kellerfenster, die bereits ab Werk in die Kelleraußenwände eingelassen wurden. Uns ist nicht eingängig, warum im Bereich der Zu- und Abluftöffnungen für unsere Wärmepumpe überhaupt zwei Kellerfenster eingebaut werden sollten.

Anfangsverdacht ist, dass diese Position für die 2 Wanddurchbrüche selbst ist. Dies wird allerdings sofort dadurch entkräftet, das dies der LV Position 22 für 215,80 € entspricht und als Rechnungsposition 15 ebenfalls in Rechnung gestellt wird.

Der zweite Ansatz is, dass dies für die 2 Lichtschächte sein muss, die vor die beiden Öffnungen gesetzt werden sollen. Richtig, "werden sollen", denn die Lichtschächte sind noch gar nicht verbaut und gehören deshalb  auch nicht in die Rechnung, da dort nur Leistungen enthalten sein solten, die bereits verbaut sind. Die beiden Lichtschächte sind im übrigen als Rechnungsposition 12 & 13 in Rechnung gestellt. Im Leistungsverzeichnis entsprechen sie den Positionen 19.00 und 19.01.

Es bleibt also weiter fraglich, was Rechnungsposition 4 und LV Position 18.01 denn überhaupt sein soll. Da diese Frage auf der Baustelle nicht abschließend geklärt werden kann, ist die vorläufige Einigung, dass es sich bei den Rechnungen ja nur um Abschlagszahlungen für einen pauschalen Festpreis handelt. Und nur den müssen wir am Ende bezahlen. Damit vertagt sich die Klärung unter Umständen womöglich aber nur bis zur Endabrechnung des Gewerks.

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Mittwoch, 23 November 2011 13:25

Aufräumarbeiten

Heute wird die Schalung der Kellerbodenplatte wieder entfernt und es werden einige weitere vorbereitende Arbeiten für die morgige Lieferung der Kelleraußenwände durchgeführt.

Indes haben wir von dem örtlichen Bergbauunternehmen RAG Antrhazit Ibbenbüren Post erhalten. Das Schreiben führt einige Anforderungen nach §110 Bundesberggesetz an, die bei unserem Bauvorhaben zu beachten sind. Da die Baufachsprache für uns wiederum nur schwer verständlich ist, leiten wir das Schreiben zwecks Gegenprüfung an unseren Bauleiter weiter.

Unser Bauleiter hat inzwischen auch die 1. Abschlagsrechnung unseres Rohbauers geprüft und es scheint alles in Ordnung zu sein. Damit senden wir die geprüfte Rechnung also zur CIOS zwecks Auszahlungsanweisung an unsere Bank.

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Dienstag, 22 November 2011 12:46

Ein Tag der Rechnungen

Wiedereinmal bestätigt sich, dass bei Baudirekt & Westac zumindest die Rechnungslegung zeitnah erfolgt. Bereits 2 Tage nach Fertigstellung der Bodenplatte erhalten wir die erste Teilrechnung für das Bauleiterhonorar sowie die hälftige Rechnung für die Sicherheits und Gesundheitskoordination (SiGeKo).

Auch von unserem Rohbauer erhalten wir im Original die 1. Abschlagsrechnung. Doch diese muss zunächst noch inhaltlich von unserem Bauleiter geprüft werden, bevor sie dann an unsere Bank zur Auszahlung angewiesen werden kann.

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