Mittwoch, 19 Oktober 2011 14:59

Nochmal Bauunterlagen

Und wieder bekommen wir einen ganzen Schwung an Bauunterlagen. Diesmal dabei: 1 x Bauzeichnung, 1 x Entwässerungszeichnung, 1 x Kopien der Antragsunterlagen mit amtlichem Lageplan, 1 x Wärmeschutzberechnung mit Energieausweis und 1 x Statische Berechnung. Spätestens jetzt quillt unser Bauherrenordner über.

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Donnerstag, 13 Oktober 2011 13:33

Architekturhonorar

Bei Baudirekt / Westac läst man in Sachen Rechnungslegung nichts anbrennen. Der Bauantrag bzw. die Unterlagen "Genehmigungsfreie Baumaßnahme" markieren zumindest seitens Bauträger offiziell das Ende der Planungsphase. Dementsprechend erhalten wir jetzt dafür die Rechnung über das Architekturhonorar.

Für uns ist die Planungsphase aber wohl eher erst beendet, wenn es denn hinsichtlich der Baustelle endlich mal los geht.

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Mittwoch, 12 Oktober 2011 13:12

Unterlagen "Genehmigungsfreie Baumaßnahme"

Von der Westac erhalten wir einen Satz Unterlagen genannt "Genehmigungsfreie Baumaßnahme". Wir sind zunächst etwas verwirrt, war doch die ganze Zeit stets nur von einem Bauantrag die Rede. Aber da wir um Unterschrift und Weiterleitung an die Stadt Ibbenbüren gebeten werden, wird es schon seine Ordnung haben.

Also unterschreiben wir und bringen die Unterlagen gleich persönlich zum Bauamt. Dort erfahren wir, dass dieses Freistellungsverfahren in unserem Fall den Bauantrag ersetzt. Das ist möglich in Baugebieten, für die es wie in unserem Fall bereits einen festgesetzten Bebauungsplan gibt.

Bei diesem Verfahren wird angenommen, dass sich alle beteiligten Parteien (Architekt, Bauträger, Bauunternehmer, etc.) ordnungsgemäß an die Festsetzungen des Bebauungsplanes halten. Das eingereichte Bauvorhaben wird nicht explizit genehmigt. Eine grobe Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt aber dennoch. Sofern dann nicht binnen 4 Wochen nach Abgabe ein Widerspruch vom Bauamt eingeht, darf mit der Bauausführung begonnen werden.

Das heißt also verwaltungstechnisch darf auf unserem Grundstück ab dem 09.11.2011 gebaut werden!

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Mittwoch, 05 Oktober 2011 23:45

Höhenprüfung

Die Westac hat uns einen Lageplan Vorabzug, eine Schnittzeichnung und Aussenansichten jeweils mit Höheneintragungen geschickt. Wir sollen die geplanten Höhen sehr genau prüfen und - sofern wir einverstanden sind - die Pläne unterschrieben zurücksenden. Ohne unsere Zustimmung kann die Westac den Bauantrag nicht bei der Baubehörde einreichen.

Nun, sieht plausibel aus und offensichtliche Fehler fallen uns keine ins Auge. Aber was bleibt uns da noch, außer auf die Fachkompetenz der Westac zu vertrauen?

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Dienstag, 06 September 2011 14:33

1 Annullierung & 1 Fragezeichen - Was ist SiGeKo?

Die ING DiBa bestätigt uns heute schriftlich die Eröffnung unserer Darlehenskonten. Wir scannen das Schreiben und leiten es zwecks Annullierung des Finanzierungsvorbehaltes in unserem Baudienstleistungsvertrag an Baudirekt weiter.

Bei der Durchsicht, welche Nachweise Baudirekt vor Baubeginn noch von uns erwartet, stoße ich im Kleingedruckten der Auftragsbestätigung auf eine "Bestellung einer Sicherheits- und Gesundheitskoordination", kurz SiGeKo genannt. Ja mei, was ist das denn nun? Kurzum eine Anfrage per Mail an unseren Bauberater Herr T. was das ist, wo wir das her bekommen und warum das nicht bereits in der Angebotsphase erwähnt wurde!?

Nur kurze Zeit später schon erhalten wir per Mail die lapidare Rückfrage, ob uns denn noch kein Angebot von der Westac gemacht wurde. Zum Henker, nein! Würde ich sonst nachfragen!? Und zu dem Punkt, warum wir da nicht bereits bei den Beratungsgesprächen drüber gesprochen haben, gibt es kein Wort. Immerhin will er sich darum kümmern, dass uns diese erforderliche SiGeKo nun angeboten wird.

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