Unser Vergabegespräch

Edit: Die gegenwärtige Fassung dieses Eintrages basiert auf Gedanken und Einsichten, die wir leider erst mit einigem Abstand zu dem eigentlichen Vergabegesprächstermin entwickeln konnten. Der Termin an dem betreffenden Tag selbst glich für uns einer Reiz- und Informationsüberflutung, die in Zahl und Art der Eindrücke schlicht unüberschaubar war.

 

In NRW ist am 01.11. Feiertag, jedoch in Niedersachsen - Sitz der Firma Baudirekt - ist es ein Werktag wie jeder andere. Wir hatten den Termin für unser Vergabegespräch bereits vor einiger Zeit mit Herr W. von AVAnet vereinbart. Ende vergangene Woche rief uns Herr W. erneut an und bat um eine Verschiebung. Es gäbe da wohl zahlreiche, weiter anreisende Nordrheinwestfalen, die gerne den freien Tag nutzen möchten. Auf diesen freien Tag wollen und können aber auch wir nicht verzichten, und wir hatten unseren Termin ja bereits fest vereinbart. Unser Zugeständnis letztlich war, dass wir eine 1 Stunde später um 15 Uhr anfangen. Angesetzt sind 2 Stunden und länger geht bei uns aus betreuungstechnischen Gründen (Kind und Hund) nicht. Unser Eindruck ist allerdings, dass Herr W. mit diesem Ergebnis nicht zufrieden ist.

Am 01.11. machen uns rechtzeitig auf die Reise und kommen pünktlich zu 15 Uhr bei Baudirekt in Vechta an. Wir werden ins Büro von Herr W. gebracht, nach Getränkewünschen gefragt und kurz alleine gelassen.  Dann beginnt die Informationsflut:

Zunächst wird uns berichtet, dass wir Glück haben, dass unser Haus noch so günstig ist, denn inzwischen sei alles viel teurer geworden. - Ja, da sind wir dann doch mal echt froh, dass wir noch so viel "Glück" hatten. Entschuldigung, unser Haus gehört zu unserem Angebot! Da interessieren mich jüngere Angebotspreise nicht mehr! Im umgekehrten Fall würde uns Baudirekt ja wohl kaum einen nachträglichen Nachlass gewähren.

Dann eröffnet uns Herr W., dass unsere Baukostenobergrenze (BKO) nur knapp unterschritten wird. - Wieso knapp? Von unserem Bauberater Herr T. klingt uns noch im Ohr, dass die BKO gerade bei der Höhe unserer Bausumme in der Regel deutlich unterschritten wird. - Dann erfahren wir, dass das an erforderlichen (!) Mehrleistungen liegt, die mit ausgeschrieben wurden.

Nun wird uns das so genannte Auswertungspreisprotokoll vorgelegt. Mit Blick auf die BKO wird je Gewerk nur das günstigste Angebot "gewertet". Die Mehrheit der Betriebe gewährt bei Zahlung binnen 8 Tagen 2% Skonto. Insgesamt werden also gut 4.000 € Skontobeträge abgezogen. Hinzu kommen dann wiederum die Baudirekt Organisationscourtage, dass Architekturhonorar, die Erfolgscourtage (für die Unterschreitung der BKO) und das Bauleiterhonorar (Baudirekt oder Westac gewähren übrigens kein Skonto!). Und so sind wir zunächst trotz Skontobeträgen knapp 4.000 € über der BKO aus unserem Angebot/Auftrag. Vernachlässigt man die Skontobeträge, sind es sogar gut 8.000 € über BKO.

Jetzt zum Kunstgriff. In dem vorliegenden Ausschreibungsergebnis sind ja im Gegensatz zu unserem Angebot einige (zur Erinnerung: erforderliche!) Mehrleistungen enthalten. Es entfällt auf eigenen Wunsch der Schornstein (wir hatten uns zugunsten der Teerasse dagegen entschieden) und die von uns bereits veranlasste Baugrunduntersuchung (die aber nichtsdestoweniger von uns bezahlt werden musste). Nach Baudirekt summiert sich das dann auf gut 8.000 € Gegenwert. Ohne diese Mehrleistungen wäre das Ausschreibungsergebnis also gut 4.000 € unter der BKO, damit ist für Baudirekt die Erfolgscourtage gerechtfertigt.

Nach unserem gegenwärtigem Dafürhalten ist die Erfolgscourtage allerdings nicht gerechtfertigt. Das Ende vom Lied ist - zumindest aus unserer Sicht - noch nicht geschrieben. Von Baudirekt haben wir hierzu bedauerlicherweise noch keine schriftliche Stellungnahme zurück erhalten.

Aber zurück zum Gesprächsverlauf. Herr W. erklärte uns anhand eines ausgedruckten Leistungsverzeichnisses die Struktur, sowie was unter EP, GP, NEP und NGP zu verstehen ist. Seine ursprüngliche Absicht, dies anhand der Leistungsverzeichnisse zu unserem Bauvorhaben zu machen, scheiterte an einem bockenden Computerprogramm. Eine detaillierte Sichtung aller Leistungsverzeichnisse und der einzelnen Posten ist  aber im Rahmen eines 2-stündigen Vergabegespräches ohnehin völlig unmöglich.

Bei der anschließenden Auswahl der Handwerksbetriebe, also der eigentlichen Vergabe, mussten wir uns voll auf die Aussagen von Herr W. verlassen. Es wurden uns keine historischen Bewertungsreihen der einzelnen Betriebe vorgelegt. In der Annahme, dass alle Betriebe die gleichen oder zumindest ähnliche Qualität an Baustoffen/Materialien angeboten haben müssten, entschieden wir uns zumeist für den günstigsten Anbieter soweit nicht seitens Herr W. eine eher negative Bewertung (z.B. eher unzuverlässig, unpünktlich, unsauber) dagegen ins Spiel gebracht wurde.

Mehr als einmal hörten wir im Laufe des Termins unter Verweis auf eine Projekttafel an der Wand im Büro von Herr W., dass wir im Vergleich zu den meisten anderen Bauvorhaben bereits sehr weit fortgeschritten seien. - Nun, tatsächlich stand in den Reihen unmittelbar über und unter unserer Projektnummer bisher nur wenig geschrieben. Doch was mochte uns Herr W. damit mitteilen? Sollen wir uns etwa entspannt zurücklehnen und abwarten, was da irgendwann von selbst geschieht? Nein, das werden wir nicht, denn wir investieren viel Geld für unser Eigenheim und wollen auch so bald als möglich fertig sein und dort einziehen. 

Ebenfalls mehr als einmal wurde uns mitgeteilt, nach unserem Empfinden vorgehalten, dass wir ja kaum Eigenleistungen einbringen. - Wir sind über unsere Entscheidungen, wie wir bauen bzw. bauen lassen niemandem außer uns selbst Rechenschaft schuldig. Darüber zu "urteilen", steht einem Herr W. nicht zu, insbesondere nicht, da Baudirekt / Westac daran verdient, dass wir Leistungen durch Handwerksbetriebe erbringen lassen. Schließlich tragen all diese Leistungen zur Baukostenobergrenze bei, an der Baudirekt die Courtagen fest macht.

Am Ende unseres Termins erhalten wir dann gleich noch die Rechnung für die Erfolgscourtage. Außer den Protokollblättern erhalten wir keinerlei inhaltlich relevante Unterlagen zu den einzelnen Gewerken. Das ursprünglich angedachte Baudirekt-Schild für die Baustelle haben wir im Büro von Herr W. vergessen; trotz wiederholter Nachfrage wurde es uns bis heute nicht zugestellt.

Insgesamt sind wir von dem Termin und dem präsentierten Ergebnis wenig begeistert; enttäuscht und verärgert trifft es genauer.

Tag der Abrechnungen

Heute scheint der große Tag der Abrechnung zu sein. Alle wollen sie nur das Beste von uns - unser Geld.

Unser Notar stellt uns für seine Dienste rund um den Grundstückskauf 1.344,76 € in Rechnung.

Für die Grundbucheintragung fordert die Oberjustizkasse Hamm 812,50 € von uns.

Und auch das Vermessungsbürö Barenkamp möchte für seine bisherigen Arbeiten entlohnt werden und verlangt 1.492,50 € für die Vermessung und Erstellung des amtlichen Lageplanes.

Grundbucheintragungsbekanntmachung

Unser Notar hat uns die Bekanntmachung der Grundbucheintragung geschickt. Jetzt sind wir also auch ganz formell eingetragene Eigentümer unseres Grundstückes.

Nochmal Bauunterlagen

Und wieder bekommen wir einen ganzen Schwung an Bauunterlagen. Diesmal dabei: 1 x Bauzeichnung, 1 x Entwässerungszeichnung, 1 x Kopien der Antragsunterlagen mit amtlichem Lageplan, 1 x Wärmeschutzberechnung mit Energieausweis und 1 x Statische Berechnung. Spätestens jetzt quillt unser Bauherrenordner über.

Freistellungsverfahren nach § 67 BauO NRW

Als Reaktion auf die Einreichung unserer Bauunterlagen sendet uns der Fachdienst Bauordnung der Stadt Ibbenbüren eine Belehrung über die Bauordnung, mehrere Merkblätter, Formulare und das Baustellenschild.

Wir leiten die Unterlagen im Original an Westac weiter, damit man sich dort Kopien ziehen kann bzw. die benötigten Originalformulare für  die Vorbereitung der Bauausführung entnehmen kann.

Architekturhonorar

Bei Baudirekt / Westac läst man in Sachen Rechnungslegung nichts anbrennen. Der Bauantrag bzw. die Unterlagen "Genehmigungsfreie Baumaßnahme" markieren zumindest seitens Bauträger offiziell das Ende der Planungsphase. Dementsprechend erhalten wir jetzt dafür die Rechnung über das Architekturhonorar.

Für uns ist die Planungsphase aber wohl eher erst beendet, wenn es denn hinsichtlich der Baustelle endlich mal los geht.

Unterlagen "Genehmigungsfreie Baumaßnahme"

Von der Westac erhalten wir einen Satz Unterlagen genannt "Genehmigungsfreie Baumaßnahme". Wir sind zunächst etwas verwirrt, war doch die ganze Zeit stets nur von einem Bauantrag die Rede. Aber da wir um Unterschrift und Weiterleitung an die Stadt Ibbenbüren gebeten werden, wird es schon seine Ordnung haben.

Also unterschreiben wir und bringen die Unterlagen gleich persönlich zum Bauamt. Dort erfahren wir, dass dieses Freistellungsverfahren in unserem Fall den Bauantrag ersetzt. Das ist möglich in Baugebieten, für die es wie in unserem Fall bereits einen festgesetzten Bebauungsplan gibt.

Bei diesem Verfahren wird angenommen, dass sich alle beteiligten Parteien (Architekt, Bauträger, Bauunternehmer, etc.) ordnungsgemäß an die Festsetzungen des Bebauungsplanes halten. Das eingereichte Bauvorhaben wird nicht explizit genehmigt. Eine grobe Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt aber dennoch. Sofern dann nicht binnen 4 Wochen nach Abgabe ein Widerspruch vom Bauamt eingeht, darf mit der Bauausführung begonnen werden.

Das heißt also verwaltungstechnisch darf auf unserem Grundstück ab dem 09.11.2011 gebaut werden!