Sven Bäcker

Sven Bäcker

Donnerstag, 01 Dezember 2011 13:33

Füllboden & Fehler in der Rechnung

Auf der Baustelle werden heute in der Kellerausschachtung die ersten Lagen Füllboden eingebracht und verdichtet.

Inzwischen ist auch die Kellerdecke hinreichend ausgehärtet und begehbar. Und über die Kellertreppe kommt man nun deutlich bequemer in den Keller. So im Dunkeln und mit den ganzen Stützen in den Räumen sieht es allerdings irgendwie zu klein aus.

Auch die 2. Abschlagsrechnung haben wir inzwischen in geprüfter Version vorliegen. Die Rechnungsposition 4 verstehen wir allerdings noch immer nicht und sprechen unseren Bauleiter beim späteren Ortstermin darauf an. Dem Preis nach entspricht die Leistung einer Position aus dem Leistungsverzeichnis (LV) mit Relevanz zur Wärmepumpe. Nach unserem Verständnis ist diese Rechnungsposition allerdings inkorrekt, da a) zumindest nicht verbaut und b) ohnehin völlig falsch.

Es handelt es sich um LV Position 18.01 mit dem Titel "Belichtungselement / Stck / Kellerfenster" in Höhe von 550,30 €. Die Grundposition 18.00 enthält die 4 Kellerfenster, die bereits ab Werk in die Kelleraußenwände eingelassen wurden. Uns ist nicht eingängig, warum im Bereich der Zu- und Abluftöffnungen für unsere Wärmepumpe überhaupt zwei Kellerfenster eingebaut werden sollten.

Anfangsverdacht ist, dass diese Position für die 2 Wanddurchbrüche selbst ist. Dies wird allerdings sofort dadurch entkräftet, das dies der LV Position 22 für 215,80 € entspricht und als Rechnungsposition 15 ebenfalls in Rechnung gestellt wird.

Der zweite Ansatz is, dass dies für die 2 Lichtschächte sein muss, die vor die beiden Öffnungen gesetzt werden sollen. Richtig, "werden sollen", denn die Lichtschächte sind noch gar nicht verbaut und gehören deshalb  auch nicht in die Rechnung, da dort nur Leistungen enthalten sein solten, die bereits verbaut sind. Die beiden Lichtschächte sind im übrigen als Rechnungsposition 12 & 13 in Rechnung gestellt. Im Leistungsverzeichnis entsprechen sie den Positionen 19.00 und 19.01.

Es bleibt also weiter fraglich, was Rechnungsposition 4 und LV Position 18.01 denn überhaupt sein soll. Da diese Frage auf der Baustelle nicht abschließend geklärt werden kann, ist die vorläufige Einigung, dass es sich bei den Rechnungen ja nur um Abschlagszahlungen für einen pauschalen Festpreis handelt. Und nur den müssen wir am Ende bezahlen. Damit vertagt sich die Klärung unter Umständen womöglich aber nur bis zur Endabrechnung des Gewerks.

Mittwoch, 30 November 2011 11:28

Schmutz- & Regenwasserleitungen

Zu den nicht von einem Bauträger organisierten Arbeiten gehört der Anschluss des Hauses an die Regen- und Schmutzwasserkanalisation. Die Verlegung der entsprechenden Rohrleitungen müssen wir also selbst organisieren bzw. beauftragen. Unser Rohbauer hatte uns seinerzeit bereits beim Vorgespräch zu den Erdarbeiten darauf angesprochen, dass auch sein Unternehmen diese Leistung anbieten könne.

Im Rahmen unserer Gespräche müssen wir zunächst bei der Stadt eventuelle Vorschriften zum Leitungsdurchmesser in Erfahrung bringen. Auf eine kurze schriftliche Anfrage erhalten wir von der Stadt Ibbenbüren bereits nach gut einer dreiviertel Stunde Antwort. Wir erhalten die Auskunft, dass gemeinhin Rohre DN 100 ausreichen, man rät uns jedoch aus wartungstechnischer Sicht jedoch mindestens zu DN 125.

Somit entscheiden wir uns für die vorgeschlagenen Rohre DN 150, die ohnehin nur 1,50 € mehr kosten als DN 100. Der laufende Meter inkl. dazugehöriger Verbindungsstücke und Erdarbeiten wird uns zu 38,- € angeboten. Puh, bei gut 80m Gesamtleitungslänge kommt da ordentlich was zusammen. Außerdem benötigen wir noch eine Dichtigkeitsprüfung, die mit rund 600,- € zu Buche schlagen soll. Alles in allem also gut 3.700,- € zzgl. Mehrwertsteuer.

Da wir im Keller eine Kleinhebeanlage mit Rüchflussverhinderer erhalten, verzichten wir auf eine zusätzliche externe Rückstausicherung für die Schmutzwasserleitung á 500,- € Netto. Außerdem kämen dazu sonst noch weitere Kosten für einen Revisionsschacht über der Rückstausicherung. 

Auf der Baustelle werden am Vormittag derweil die Kellertreppe und die Kellerdeckenplatten verschalt, ehe dann am Nachmittag der Beton gegossen wird.

 

Die Kellerdeckenplatten werden erst am späten Nachmittag kurz vor Feierabend angeliefert. Also viel Zeit, um weiter an der Perimeterdämmung zu arbeiten und die Lichtschächte anzubringen. Und als die Schatten in der untergehenden Sonne bereits lang werden ist es dann soweit.

 

Die Deckenplatten werden eine nach der anderen mit dem Kran vom Auflieger auf die Kellermauern gehoben.

 

Eine kritische Situation gibt es allerdings, als der Kran plötzlich mit lautem Piepen Alarm schlägt. Im entferntesten Bereich, dem Büro im Keller, wird die Last für den Ausleger auf den letzten Zentimetern zu groß. Der Alarmton warnt vor Überlastung und Umsturzgefahr.

 

Doch am Ende wird alles gut und auch die letzte Deckenplatte wird ohne Katastrophe erfolgreich verlegt.

Am Abend senden wir dann per Mail noch unsere zusammengetragenen Punkte an Oberbauleiter Herr B.

Nachdem nun ein paar Tage vergangen sind, hat sich unser Unmut wieder etwas gelegt. Wir sind uns dennoch einig, dass die Dinge nicht unter den Teppich gekehrt werden dürfen. Noch bei unserem letzten Gesprächstermin am 22.09. hatte unser Bauberater Herr T. uns versichert, er bliebe auch weiterhin unser Hauptansprechpartner für unser Bauvorhaben. Leider können wir ihn nicht gleich persönlich erreichen und so hinterlassen wir ihm auf seiner Mobilbox eine Nachricht, dass wir um Rückruf bitten, da wir ein paar Unstimmigkeiten erörtern möchten.

Schon wenig später klingelt bei uns zu Hause das Telefon. Doch nicht unser Bauberater Herr T. ruft zurück, sondern an seiner Stelle Herr B. in seiner Rolle als Oberbauleiter, um sich nach unserem Anliegen zu erkundigen. Hmm, die Vertriebsphase ist ja auch mit unserer Unterschrift unter dem Baudienstleistungsvertrag abgeschlossen. Und nachdem wir uns bereits in der Bauausführungsphase befinden, ist das offenbar Angelegenheit der Bauleiter. Passt nur irgendwie nicht zur vormaligen Aussage.

Wie dem auch sei, als Herr B. aufgrund unserer Darlegung die Vielschichtigkeit deutlich wird, bitter er um eine schriftliche Eingabe, damit er dann an einer Beantwortung bzw. Klärung all unserer Fragen arbeiten kann. Er scheint zuversichtlich, das bis Ende der Woche bewerkstelligen zu können, sofern wir ihm bis zum nächsten Tag die Punkte zusenden. Einverstanden, wird schnellstmöglich von uns fertig gemacht und per Mail zugeschickt.

Auf unserer Baustelle werden derweil die Kellerinnenwände fertig gemauert, mit der Perimeterdämmung an den Kelleraußenwänden begonnen und vorbereitend für den kommenden Tag noch zahlreiche Stützen für die  Verlegung der Kellerdeckenplatten gestellt.

 

 

 

Samstag, 26 November 2011 18:40

Emsig, emsig

Den Samstagvormittag lassen wir es erstmal ruhig angehen. Die Woche war schließlich aufregend genug. Später am Tag nach den erledigten Einkäufen packt uns dann aber doch wieder die Neugier und wir besuchen unsere Baustelle. Und wieder stellen wir seit Freitagnachmittag einen deutlichen Fortschritt fest, denn "unser" Bautrupp scheut auch die Arbeit an Samstagen nicht.

 

Die Kellerinnenwände sind beinahe fertig gemauert und unsere weiße Wanne sieht von außen ziemlich schwarz aus.

 

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