Sven Bäcker

Sven Bäcker

Montag, 08 August 2011 22:39

Nägel mit Köpfen

Unser Bauberater Herr T. besucht uns wieder zu Hause und bringt uns das 3. Angebot mit. Wir prüfen kurz, ob alle unsere letzten Änderungen eingegangen sind und geben dann grünes Licht für die Ausfertigung eines Baudienstleistungsvertrages. Da wir noch keine Finanzierungszusage haben, bringen wir den Baudienstleistungsvertrag unter Finanzierungsvorbehalt zur Unterschrift.

Und jetzt wo unser Bauvorhaben vertraglich konkret wird, kontaktieren wir im Anschluss gleich einen örtlichen Notar und fordern einen Entwurf eines Grundstückskaufvertrages an.

Donnerstag, 04 August 2011 22:39

Nochmal ein paar kleine Änderungen

Aus unserer Finanzierungsberatung haben wir mitgenommen, dass 10.000 € Mehr- oder Minderfinanzbedarf einer Änderung unserer monatlichen Belastung um etwa 50 € entsprechen.

Da wir uns künftig außer unserem Eigenheim und unserem täglichen Lebensbedarf aber auch weiterhin mal etwas Besonderes gönnen können möchten,  zum Beispiel ein Kinobesuch, eine Urlaubsreise, ein neues Möbel oder anderen Luxus, entscheiden wir uns dazu, nochmal ein paar Ausstattungsmerkmale zu ändern, oder ganz zu streichen.

Wir teilen unserem Bauberater Hr. T. die Änderungswünsche mit, bitten um ein 3. Angebot und vereinbaren für den 08.08.2011 einen weiteren Beratungstermin. An diesem Termin wollen wir dann auch den Baudienstleistungsvertrag abschließen.

Donnerstag, 04 August 2011 21:53

Wie tragfähig ist der Baugrund?

Diese Frage kann uns niemand vorab beantworten. Wir wissen lediglich, dass das Baugebiet früher agrarwirtschaftlich genutzt wurde und in der Umgebung Bergbau betrieben wurde. Darauf weist nicht zuletzt der Straßenname Eisenerzweg hin.

Wir entscheiden uns dazu eine Baugrunduntersuchung zu beauftragen, noch ehe wir das Grundstück käuflich erwerben. So verlieren wir im ungünstigsten Fall die Kosten für die Untersuchung, gewinne aber die SIcherheit bezüglich der Bodenbeschaffenheit. Das ist allemal besser, als erst nach Erwerb des Grundstücks herausfinden zu müssen, dass der Baugrund für unser Bauvorhaben nicht ausreichend tragfähig ist.

Und so beauftragen wir mit Kenntnis und Einverständnis der Stadt Ibbenbüren die Firma ERWATEC Arndt Ingenieurgesellschaft mbH mit der Durchführung einer Baugrunduntersuchung. Die Stadt fordert von uns lediglich, dass - im Falle des Nichterwerbs des Grundstückes durch uns - der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen ist, sprich die Bohrlöcher wieder zu verschließen sind.

Montag, 01 August 2011 19:15

WTL & MSH

Die so genannten Hausanschlüsse der örtlichen Versorger gehören zu der Gruppe erforderlicher Baumaßnahmen, die für gewöhnlich in keinem Baukostenrahmen eines Bauträgers enthalten sind. Wer sich nicht selbst ausreichend informiert, läuft Gefahr, örtliche Versorgerfristen für die Anschlussanträge zu versäumen und letztlich kein Wasser-, Gas-, Strom- und Telefonanschluss im Haus hat.

Unser örtlicher Wasserversorgungverband Tecklenburger Land (WTL) bietet eine Mehrspartenhauseinführung (MSH). Hinter dem Begriff verbirgt sich, dass Wasser, Gas, Strom und Telekommunikation über eine einzige Hauseinführung ins Gebäude gebracht werden. Ein zusätzlicher Vorteil ist, dass sich der örtliche Stromversorger RWE später bei der Abrechnung der Hausanschlüsse mit einer Gutschrift an den entstehenden Kosten für die MSH beteiligt.

Und weil uns diese Idee gefällt, leiten wir die zugehörigen Informationen natürlich umgehend zur Berücksichtigung bei der Planung an unseren Bauberater Herrn T.  weiter. Ebenfalls in die Mail hängen wir den am Vormittag erhaltenen Kanallageplanauszug sowie einen Straßenbauplan.

 

Montag, 01 August 2011 19:03

Sportlich - Teil 2

Auch Frau S. und Herr T. waren seit unserer Musterhausbesichtigung geschäftstüchtig. Per e-Mail erhalten wir heute das 2. Angebot und den ausgearbeiteten Entwurf unseres künftigen Hauses.

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