Tag der Abrechnungen
Heute scheint der große Tag der Abrechnung zu sein. Alle wollen sie nur das Beste von uns - unser Geld.
Unser Notar stellt uns für seine Dienste rund um den Grundstückskauf 1.344,76 € in Rechnung.
Für die Grundbucheintragung fordert die Oberjustizkasse Hamm 812,50 € von uns.
Und auch das Vermessungsbürö Barenkamp möchte für seine bisherigen Arbeiten entlohnt werden und verlangt 1.492,50 € für die Vermessung und Erstellung des amtlichen Lageplanes.
Grundbucheintragungsbekanntmachung
Unser Notar hat uns die Bekanntmachung der Grundbucheintragung geschickt. Jetzt sind wir also auch ganz formell eingetragene Eigentümer unseres Grundstückes.
Nochmal Bauunterlagen
Und wieder bekommen wir einen ganzen Schwung an Bauunterlagen. Diesmal dabei: 1 x Bauzeichnung, 1 x Entwässerungszeichnung, 1 x Kopien der Antragsunterlagen mit amtlichem Lageplan, 1 x Wärmeschutzberechnung mit Energieausweis und 1 x Statische Berechnung. Spätestens jetzt quillt unser Bauherrenordner über.
Freistellungsverfahren nach § 67 BauO NRW
Als Reaktion auf die Einreichung unserer Bauunterlagen sendet uns der Fachdienst Bauordnung der Stadt Ibbenbüren eine Belehrung über die Bauordnung, mehrere Merkblätter, Formulare und das Baustellenschild.
Wir leiten die Unterlagen im Original an Westac weiter, damit man sich dort Kopien ziehen kann bzw. die benötigten Originalformulare für die Vorbereitung der Bauausführung entnehmen kann.
Architekturhonorar
Bei Baudirekt / Westac läst man in Sachen Rechnungslegung nichts anbrennen. Der Bauantrag bzw. die Unterlagen "Genehmigungsfreie Baumaßnahme" markieren zumindest seitens Bauträger offiziell das Ende der Planungsphase. Dementsprechend erhalten wir jetzt dafür die Rechnung über das Architekturhonorar.
Für uns ist die Planungsphase aber wohl eher erst beendet, wenn es denn hinsichtlich der Baustelle endlich mal los geht.