Unterlagen "Genehmigungsfreie Baumaßnahme"
Von der Westac erhalten wir einen Satz Unterlagen genannt "Genehmigungsfreie Baumaßnahme". Wir sind zunächst etwas verwirrt, war doch die ganze Zeit stets nur von einem Bauantrag die Rede. Aber da wir um Unterschrift und Weiterleitung an die Stadt Ibbenbüren gebeten werden, wird es schon seine Ordnung haben.
Also unterschreiben wir und bringen die Unterlagen gleich persönlich zum Bauamt. Dort erfahren wir, dass dieses Freistellungsverfahren in unserem Fall den Bauantrag ersetzt. Das ist möglich in Baugebieten, für die es wie in unserem Fall bereits einen festgesetzten Bebauungsplan gibt.
Bei diesem Verfahren wird angenommen, dass sich alle beteiligten Parteien (Architekt, Bauträger, Bauunternehmer, etc.) ordnungsgemäß an die Festsetzungen des Bebauungsplanes halten. Das eingereichte Bauvorhaben wird nicht explizit genehmigt. Eine grobe Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt aber dennoch. Sofern dann nicht binnen 4 Wochen nach Abgabe ein Widerspruch vom Bauamt eingeht, darf mit der Bauausführung begonnen werden.
Das heißt also verwaltungstechnisch darf auf unserem Grundstück ab dem 09.11.2011 gebaut werden!
Amtlicher Lageplan
Das örtliche Vermessungsbüro Barenkamp hat uns den amtlichen Lageplan zugestellt. Er sieht genauso aus, wie der Vorabzug, den wir bereits einige Tage zuvor von der Westac erhalten haben. Ablage: Bauherrenordner.
Versicherungsscheine vollzählig
Inzwischen haben wir alle Versicherungsscheine erhalten und senden elektronische Kopien an Baudirekt und CIOS zwecks Ablage in den entsprechenden Unterlagen.
Bei der Bauleistungsversicherung mussten wir von der Gothaer nochmal eine kleine Korrektur anfordern, da sich in der ersten Ausfertigung ein Fehler beim Ablaufjahr eingeschlichen hatte; der Versicherung wäre demnach beendet gewesen, noch ehe überhaupt ein Spatenstich erfolgt wäre.
Höhenprüfung
Die Westac hat uns einen Lageplan Vorabzug, eine Schnittzeichnung und Aussenansichten jeweils mit Höheneintragungen geschickt. Wir sollen die geplanten Höhen sehr genau prüfen und - sofern wir einverstanden sind - die Pläne unterschrieben zurücksenden. Ohne unsere Zustimmung kann die Westac den Bauantrag nicht bei der Baubehörde einreichen.
Nun, sieht plausibel aus und offensichtliche Fehler fallen uns keine ins Auge. Aber was bleibt uns da noch, außer auf die Fachkompetenz der Westac zu vertrauen?
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Ausschnitt Lageplan Ausschnitt Lageplan
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Schnitt Schnitt
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