Unser Notar hat uns die Bekanntmachung der Grundbucheintragung geschickt. Jetzt sind wir also auch ganz formell eingetragene Eigentümer unseres Grundstückes.
Unser Notar hat uns die Bekanntmachung der Grundbucheintragung geschickt. Jetzt sind wir also auch ganz formell eingetragene Eigentümer unseres Grundstückes.