Mittwoch, 30 November 2011 11:28

Schmutz- & Regenwasserleitungen

Zu den nicht von einem Bauträger organisierten Arbeiten gehört der Anschluss des Hauses an die Regen- und Schmutzwasserkanalisation. Die Verlegung der entsprechenden Rohrleitungen müssen wir also selbst organisieren bzw. beauftragen. Unser Rohbauer hatte uns seinerzeit bereits beim Vorgespräch zu den Erdarbeiten darauf angesprochen, dass auch sein Unternehmen diese Leistung anbieten könne.

Im Rahmen unserer Gespräche müssen wir zunächst bei der Stadt eventuelle Vorschriften zum Leitungsdurchmesser in Erfahrung bringen. Auf eine kurze schriftliche Anfrage erhalten wir von der Stadt Ibbenbüren bereits nach gut einer dreiviertel Stunde Antwort. Wir erhalten die Auskunft, dass gemeinhin Rohre DN 100 ausreichen, man rät uns jedoch aus wartungstechnischer Sicht jedoch mindestens zu DN 125.

Somit entscheiden wir uns für die vorgeschlagenen Rohre DN 150, die ohnehin nur 1,50 € mehr kosten als DN 100. Der laufende Meter inkl. dazugehöriger Verbindungsstücke und Erdarbeiten wird uns zu 38,- € angeboten. Puh, bei gut 80m Gesamtleitungslänge kommt da ordentlich was zusammen. Außerdem benötigen wir noch eine Dichtigkeitsprüfung, die mit rund 600,- € zu Buche schlagen soll. Alles in allem also gut 3.700,- € zzgl. Mehrwertsteuer.

Da wir im Keller eine Kleinhebeanlage mit Rüchflussverhinderer erhalten, verzichten wir auf eine zusätzliche externe Rückstausicherung für die Schmutzwasserleitung á 500,- € Netto. Außerdem kämen dazu sonst noch weitere Kosten für einen Revisionsschacht über der Rückstausicherung. 

Auf der Baustelle werden am Vormittag derweil die Kellertreppe und die Kellerdeckenplatten verschalt, ehe dann am Nachmittag der Beton gegossen wird.

 

Freigegeben in Rohbauphase
Sonntag, 13 November 2011 17:06

Mitteilung des Baubeginns

Da unser Baustelle nun also kommende starten könnte, müssen wir den Baubeginn der Stadt Ibbenbüren noch anzeigen. Ein entsprechendes Formular hatten wir mit den Unterlagen zum Freistellungsverfahren erhalten.

Soweit es uns möglich ist, füllen wir das Formular aus und versenden es dann an Baudirekt zwecks Vervollständigung und Weiterleitung an die Stadt Ibbenbüren.

Freigegeben in Rohbauphase
Freitag, 14 Oktober 2011 13:43

Freistellungsverfahren nach § 67 BauO NRW

Als Reaktion auf die Einreichung unserer Bauunterlagen sendet uns der Fachdienst Bauordnung der Stadt Ibbenbüren eine Belehrung über die Bauordnung, mehrere Merkblätter, Formulare und das Baustellenschild.

Wir leiten die Unterlagen im Original an Westac weiter, damit man sich dort Kopien ziehen kann bzw. die benötigten Originalformulare für  die Vorbereitung der Bauausführung entnehmen kann.

Freigegeben in Planungsphase
Mittwoch, 12 Oktober 2011 13:12

Unterlagen "Genehmigungsfreie Baumaßnahme"

Von der Westac erhalten wir einen Satz Unterlagen genannt "Genehmigungsfreie Baumaßnahme". Wir sind zunächst etwas verwirrt, war doch die ganze Zeit stets nur von einem Bauantrag die Rede. Aber da wir um Unterschrift und Weiterleitung an die Stadt Ibbenbüren gebeten werden, wird es schon seine Ordnung haben.

Also unterschreiben wir und bringen die Unterlagen gleich persönlich zum Bauamt. Dort erfahren wir, dass dieses Freistellungsverfahren in unserem Fall den Bauantrag ersetzt. Das ist möglich in Baugebieten, für die es wie in unserem Fall bereits einen festgesetzten Bebauungsplan gibt.

Bei diesem Verfahren wird angenommen, dass sich alle beteiligten Parteien (Architekt, Bauträger, Bauunternehmer, etc.) ordnungsgemäß an die Festsetzungen des Bebauungsplanes halten. Das eingereichte Bauvorhaben wird nicht explizit genehmigt. Eine grobe Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt aber dennoch. Sofern dann nicht binnen 4 Wochen nach Abgabe ein Widerspruch vom Bauamt eingeht, darf mit der Bauausführung begonnen werden.

Das heißt also verwaltungstechnisch darf auf unserem Grundstück ab dem 09.11.2011 gebaut werden!

Freigegeben in Planungsphase

Die Abwicklung des Grundstückskaufvertrages verzögerte sich um mehrere Tage, weil seitens der Stadt eine so genannte Genehmigungserklärung fehlte. Diese ist zwecks Genehmigung der Unterschrift des Stadtvertreters unabdingbar, weil sonst der ganze Kaufvertrag ungültig ist und die Bank damit selbstverständlich auch den Kaufpreis nicht auszahlen wird. Ein Teil der Verzögerung geht übrigens auf das Konto der Stadt Ibbenbüren, weil die erste Ausfertigung der Genehmigungserklärung falsch datiert war.

Heute erhalten wir nun endlich per Post eine notariell besiegelte Ablichtung unseres Grundstückskaufvertrages zusammen mit der so notwendigen Genehmigungserklärung. Wir scannen die Unterlagen umgehend und senden sie umgehend per Mail an Frau B. von der CIOS zwecks Weiterleitung an die Bank.

Freigegeben in Planungsphase
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