Freitag, 14 Oktober 2011 13:43

Freistellungsverfahren nach § 67 BauO NRW

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Als Reaktion auf die Einreichung unserer Bauunterlagen sendet uns der Fachdienst Bauordnung der Stadt Ibbenbüren eine Belehrung über die Bauordnung, mehrere Merkblätter, Formulare und das Baustellenschild.

Wir leiten die Unterlagen im Original an Westac weiter, damit man sich dort Kopien ziehen kann bzw. die benötigten Originalformulare für  die Vorbereitung der Bauausführung entnehmen kann.

Gelesen 2352 mal Letzte Änderung am Freitag, 23 Dezember 2011 13:54
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