Mittwoch, 12 Oktober 2011 13:12

Unterlagen "Genehmigungsfreie Baumaßnahme"

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Von der Westac erhalten wir einen Satz Unterlagen genannt "Genehmigungsfreie Baumaßnahme". Wir sind zunächst etwas verwirrt, war doch die ganze Zeit stets nur von einem Bauantrag die Rede. Aber da wir um Unterschrift und Weiterleitung an die Stadt Ibbenbüren gebeten werden, wird es schon seine Ordnung haben.

Also unterschreiben wir und bringen die Unterlagen gleich persönlich zum Bauamt. Dort erfahren wir, dass dieses Freistellungsverfahren in unserem Fall den Bauantrag ersetzt. Das ist möglich in Baugebieten, für die es wie in unserem Fall bereits einen festgesetzten Bebauungsplan gibt.

Bei diesem Verfahren wird angenommen, dass sich alle beteiligten Parteien (Architekt, Bauträger, Bauunternehmer, etc.) ordnungsgemäß an die Festsetzungen des Bebauungsplanes halten. Das eingereichte Bauvorhaben wird nicht explizit genehmigt. Eine grobe Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt aber dennoch. Sofern dann nicht binnen 4 Wochen nach Abgabe ein Widerspruch vom Bauamt eingeht, darf mit der Bauausführung begonnen werden.

Das heißt also verwaltungstechnisch darf auf unserem Grundstück ab dem 09.11.2011 gebaut werden!

Gelesen 23661 mal Letzte Änderung am Freitag, 23 Dezember 2011 13:54
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