Donnerstag, 01 Dezember 2011 13:33

Füllboden & Fehler in der Rechnung

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Auf der Baustelle werden heute in der Kellerausschachtung die ersten Lagen Füllboden eingebracht und verdichtet.

Inzwischen ist auch die Kellerdecke hinreichend ausgehärtet und begehbar. Und über die Kellertreppe kommt man nun deutlich bequemer in den Keller. So im Dunkeln und mit den ganzen Stützen in den Räumen sieht es allerdings irgendwie zu klein aus.

Auch die 2. Abschlagsrechnung haben wir inzwischen in geprüfter Version vorliegen. Die Rechnungsposition 4 verstehen wir allerdings noch immer nicht und sprechen unseren Bauleiter beim späteren Ortstermin darauf an. Dem Preis nach entspricht die Leistung einer Position aus dem Leistungsverzeichnis (LV) mit Relevanz zur Wärmepumpe. Nach unserem Verständnis ist diese Rechnungsposition allerdings inkorrekt, da a) zumindest nicht verbaut und b) ohnehin völlig falsch.

Es handelt es sich um LV Position 18.01 mit dem Titel "Belichtungselement / Stck / Kellerfenster" in Höhe von 550,30 €. Die Grundposition 18.00 enthält die 4 Kellerfenster, die bereits ab Werk in die Kelleraußenwände eingelassen wurden. Uns ist nicht eingängig, warum im Bereich der Zu- und Abluftöffnungen für unsere Wärmepumpe überhaupt zwei Kellerfenster eingebaut werden sollten.

Anfangsverdacht ist, dass diese Position für die 2 Wanddurchbrüche selbst ist. Dies wird allerdings sofort dadurch entkräftet, das dies der LV Position 22 für 215,80 € entspricht und als Rechnungsposition 15 ebenfalls in Rechnung gestellt wird.

Der zweite Ansatz is, dass dies für die 2 Lichtschächte sein muss, die vor die beiden Öffnungen gesetzt werden sollen. Richtig, "werden sollen", denn die Lichtschächte sind noch gar nicht verbaut und gehören deshalb  auch nicht in die Rechnung, da dort nur Leistungen enthalten sein solten, die bereits verbaut sind. Die beiden Lichtschächte sind im übrigen als Rechnungsposition 12 & 13 in Rechnung gestellt. Im Leistungsverzeichnis entsprechen sie den Positionen 19.00 und 19.01.

Es bleibt also weiter fraglich, was Rechnungsposition 4 und LV Position 18.01 denn überhaupt sein soll. Da diese Frage auf der Baustelle nicht abschließend geklärt werden kann, ist die vorläufige Einigung, dass es sich bei den Rechnungen ja nur um Abschlagszahlungen für einen pauschalen Festpreis handelt. Und nur den müssen wir am Ende bezahlen. Damit vertagt sich die Klärung unter Umständen womöglich aber nur bis zur Endabrechnung des Gewerks.

Gelesen 21150 mal Letzte Änderung am Mittwoch, 25 Januar 2012 21:04
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