Mittwoch, 19 Oktober 2011 14:59

Nochmal Bauunterlagen

Und wieder bekommen wir einen ganzen Schwung an Bauunterlagen. Diesmal dabei: 1 x Bauzeichnung, 1 x Entwässerungszeichnung, 1 x Kopien der Antragsunterlagen mit amtlichem Lageplan, 1 x Wärmeschutzberechnung mit Energieausweis und 1 x Statische Berechnung. Spätestens jetzt quillt unser Bauherrenordner über.

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Freitag, 14 Oktober 2011 13:43

Freistellungsverfahren nach § 67 BauO NRW

Als Reaktion auf die Einreichung unserer Bauunterlagen sendet uns der Fachdienst Bauordnung der Stadt Ibbenbüren eine Belehrung über die Bauordnung, mehrere Merkblätter, Formulare und das Baustellenschild.

Wir leiten die Unterlagen im Original an Westac weiter, damit man sich dort Kopien ziehen kann bzw. die benötigten Originalformulare für  die Vorbereitung der Bauausführung entnehmen kann.

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Mittwoch, 12 Oktober 2011 13:12

Unterlagen "Genehmigungsfreie Baumaßnahme"

Von der Westac erhalten wir einen Satz Unterlagen genannt "Genehmigungsfreie Baumaßnahme". Wir sind zunächst etwas verwirrt, war doch die ganze Zeit stets nur von einem Bauantrag die Rede. Aber da wir um Unterschrift und Weiterleitung an die Stadt Ibbenbüren gebeten werden, wird es schon seine Ordnung haben.

Also unterschreiben wir und bringen die Unterlagen gleich persönlich zum Bauamt. Dort erfahren wir, dass dieses Freistellungsverfahren in unserem Fall den Bauantrag ersetzt. Das ist möglich in Baugebieten, für die es wie in unserem Fall bereits einen festgesetzten Bebauungsplan gibt.

Bei diesem Verfahren wird angenommen, dass sich alle beteiligten Parteien (Architekt, Bauträger, Bauunternehmer, etc.) ordnungsgemäß an die Festsetzungen des Bebauungsplanes halten. Das eingereichte Bauvorhaben wird nicht explizit genehmigt. Eine grobe Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt aber dennoch. Sofern dann nicht binnen 4 Wochen nach Abgabe ein Widerspruch vom Bauamt eingeht, darf mit der Bauausführung begonnen werden.

Das heißt also verwaltungstechnisch darf auf unserem Grundstück ab dem 09.11.2011 gebaut werden!

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Mittwoch, 05 Oktober 2011 23:45

Höhenprüfung

Die Westac hat uns einen Lageplan Vorabzug, eine Schnittzeichnung und Aussenansichten jeweils mit Höheneintragungen geschickt. Wir sollen die geplanten Höhen sehr genau prüfen und - sofern wir einverstanden sind - die Pläne unterschrieben zurücksenden. Ohne unsere Zustimmung kann die Westac den Bauantrag nicht bei der Baubehörde einreichen.

Nun, sieht plausibel aus und offensichtliche Fehler fallen uns keine ins Auge. Aber was bleibt uns da noch, außer auf die Fachkompetenz der Westac zu vertrauen?

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