Montag, 28 November 2011 18:51

Gesprächsbedarf - Offensichtlich geänderte Zuständigkeiten

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Nachdem nun ein paar Tage vergangen sind, hat sich unser Unmut wieder etwas gelegt. Wir sind uns dennoch einig, dass die Dinge nicht unter den Teppich gekehrt werden dürfen. Noch bei unserem letzten Gesprächstermin am 22.09. hatte unser Bauberater Herr T. uns versichert, er bliebe auch weiterhin unser Hauptansprechpartner für unser Bauvorhaben. Leider können wir ihn nicht gleich persönlich erreichen und so hinterlassen wir ihm auf seiner Mobilbox eine Nachricht, dass wir um Rückruf bitten, da wir ein paar Unstimmigkeiten erörtern möchten.

Schon wenig später klingelt bei uns zu Hause das Telefon. Doch nicht unser Bauberater Herr T. ruft zurück, sondern an seiner Stelle Herr B. in seiner Rolle als Oberbauleiter, um sich nach unserem Anliegen zu erkundigen. Hmm, die Vertriebsphase ist ja auch mit unserer Unterschrift unter dem Baudienstleistungsvertrag abgeschlossen. Und nachdem wir uns bereits in der Bauausführungsphase befinden, ist das offenbar Angelegenheit der Bauleiter. Passt nur irgendwie nicht zur vormaligen Aussage.

Wie dem auch sei, als Herr B. aufgrund unserer Darlegung die Vielschichtigkeit deutlich wird, bitter er um eine schriftliche Eingabe, damit er dann an einer Beantwortung bzw. Klärung all unserer Fragen arbeiten kann. Er scheint zuversichtlich, das bis Ende der Woche bewerkstelligen zu können, sofern wir ihm bis zum nächsten Tag die Punkte zusenden. Einverstanden, wird schnellstmöglich von uns fertig gemacht und per Mail zugeschickt.

Auf unserer Baustelle werden derweil die Kellerinnenwände fertig gemauert, mit der Perimeterdämmung an den Kelleraußenwänden begonnen und vorbereitend für den kommenden Tag noch zahlreiche Stützen für die  Verlegung der Kellerdeckenplatten gestellt.

 

 

 

Gelesen 8373 mal Letzte Änderung am Freitag, 06 Januar 2012 16:45
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