Der Absturz nach den Kelleraußenwänden
Leider zu spät... beim Eintreffen an der Baustelle, wird gerade die letzte Kelleraußenwand vom Kran abgekettet.
Und auch schon gleich die ersten Fehler entdeckt. Das Fenster links im Bild gehört zu dem Büro im Keller und sollte nach dem Entwurf der Architektin ein Wohnraumfenster der Größe 100cm x 100cm sein. Das vorhandene Fenster ist aber nur 100cm x 50cm. Außerdem ist das im Entwurf noch vorgesehene Fenster für den HWR erst gar nicht vorhanden. Gemeinsam mit dem Polier werfen wir noch vor Ort rasch einen Blick in die Bauzeichnung. Und tatsächlich, da ist kein Fenster im HWR und über dem für das im Büro stehen die Zahlen 1.00 und 50. Die zweite Zahl gibt also die Höhe an. Nun, eine solche Bauzeichnung mit Datum 19.09.2011 hatten wir wohl unserem Bauberater bei dem Gesprächstermin am 22.09. als wohlgemerkt fachfremde Bauherren gutgläubig unterschrieben und mitgegeben.
Nach weiterer Prüfung unserer Unterlagen wird allerdings folgender Umstand Interessant: Am 12.10.2011 erhielten wir mit den Unterlagen "Genehmigungsfreie Baumaßnahme" eine weitere Bauzeichnung auf der das Datum 19.09.2011 vermerkt ist. Obwohl die Zeichnung auf das selbe Datum lautet, ist es inhaltlich doch eine andere Version, denn in dieser ist nicht mal ein Fenster für das Büro im Keller enthalten.
Auf jeden Fall jedoch handelt es sich bei den Bauzeichnungen um Abweichungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der Architektin, den wir an Baudirekt / Westac adressieren werden. Unser wunder Punkt ist sicherlich, dass wir eine vermutlich fehlerbehaftete Bauzeichnung unterschrieben und damit wohl auch freigegeben haben. Für uns bleibt an dieser Stelle zunächst unklar, ob die Unterschrift unter einer Bauzeichnung durch fachfremde Bauherren gewichtiger sein kann, als Fehler bzw. Nachlässigkeiten eines fachlich als versiert anzunehmenden Unternehmens bei der Umsetzung eines Entwurfs in eine Bauzeichnung.
Doch Hiob (heute vertreten durch unseren Bauleiter) hat noch weitere Botschaften für uns - es gibt 2 Baumängel:
Mangel 1: Der bereits eingebrachte Fundamenterder (aus Flachbandstahl) ist völlig wirkungslos! Denn wir erhalten letztlich einen vollisolierten Keller und damit haben weder Fundament noch Kellerwände Kontakt zum Erdreich hat. Als Lösung muss (Bauvorschrift!) eine deutlich teurer Variante (Faktor 10!) des Fundamenterders in der Ausführung V4A Rundstahl verbaut werden. Er wird durch eine Fuge zwischen den Kellerstellwänden nach außen geführt und dann rund um das Haus im Erdreich verlegt. Diese Variante wurde von Baudirekt allerdings nur als Eventualposition ausgeschrieben und somit wird über die entehenden, ungeplanten Mehrkosten noch mit Baudirekt zu sprechen sein.
Mangel 2: Vor der Stellung der Kellerwände wurde vergessen, in die Freistellen zwischen den einzelnen Fugenblechen ein Quellband zwecks Abdichtung einzubringen. Der Anschluss zwischen Bodenplatte und Kellerwand ist so nur unzureichend abgedichtet, sprich die weiße Wanne nicht ordnungsgemäß erstellt.
Und noch eine Enttäuschung, die durch eine kurze Diskussion entsteht, ob die Kellerinnenwände denn mit Mörtel oder Kleber zu errichten sind. Das versteht der Baulaie natürlich wieder nicht, also fragt er einfach mal nach. Und so lernen wir, dass beim Klebeverfahren kein Fugenglattstrich möglich ist, wie es in unserem Bauvorhaben eigentlich vorgesehen ist. Wenn allerdings verputzt würde, sei hinterher kein Unterschied feststellbar. Und über diesen Umweg stellen wir fest, dass eine Verputzung der Kellerwände überhaupt nicht in den Leistungsverzeichnissen enthalten ist. Und im Nachgang ist dann natürlich auch die gesamte Elektroinstallation im Keller nicht unter Putz. Natürlich, sowas möchte ja auch niemand bei einem als Wohnraum genutzten Keller! Also wieder ein Ärgernis mehr, wieder Mehrkosten in Sicht.
Alle Freude über den erreichten Baufortschritt kann einen Absturz in ein absolutes Stimmungstief nicht verhindern. Unser Tag endet mit großer Unzufriedenheit und Enttäuschung über "Die ehrliche Art zu bauen".