Bau-Blog

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Freitag, 14 Oktober 2011 13:43

Freistellungsverfahren nach § 67 BauO NRW

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Als Reaktion auf die Einreichung unserer Bauunterlagen sendet uns der Fachdienst Bauordnung der Stadt Ibbenbüren eine Belehrung über die Bauordnung, mehrere Merkblätter, Formulare und das Baustellenschild.

Wir leiten die Unterlagen im Original an Westac weiter, damit man sich dort Kopien ziehen kann bzw. die benötigten Originalformulare für  die Vorbereitung der Bauausführung entnehmen kann.

Donnerstag, 13 Oktober 2011 13:33

Architekturhonorar

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Bei Baudirekt / Westac läst man in Sachen Rechnungslegung nichts anbrennen. Der Bauantrag bzw. die Unterlagen "Genehmigungsfreie Baumaßnahme" markieren zumindest seitens Bauträger offiziell das Ende der Planungsphase. Dementsprechend erhalten wir jetzt dafür die Rechnung über das Architekturhonorar.

Für uns ist die Planungsphase aber wohl eher erst beendet, wenn es denn hinsichtlich der Baustelle endlich mal los geht.

Mittwoch, 12 Oktober 2011 13:12

Unterlagen "Genehmigungsfreie Baumaßnahme"

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Von der Westac erhalten wir einen Satz Unterlagen genannt "Genehmigungsfreie Baumaßnahme". Wir sind zunächst etwas verwirrt, war doch die ganze Zeit stets nur von einem Bauantrag die Rede. Aber da wir um Unterschrift und Weiterleitung an die Stadt Ibbenbüren gebeten werden, wird es schon seine Ordnung haben.

Also unterschreiben wir und bringen die Unterlagen gleich persönlich zum Bauamt. Dort erfahren wir, dass dieses Freistellungsverfahren in unserem Fall den Bauantrag ersetzt. Das ist möglich in Baugebieten, für die es wie in unserem Fall bereits einen festgesetzten Bebauungsplan gibt.

Bei diesem Verfahren wird angenommen, dass sich alle beteiligten Parteien (Architekt, Bauträger, Bauunternehmer, etc.) ordnungsgemäß an die Festsetzungen des Bebauungsplanes halten. Das eingereichte Bauvorhaben wird nicht explizit genehmigt. Eine grobe Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt aber dennoch. Sofern dann nicht binnen 4 Wochen nach Abgabe ein Widerspruch vom Bauamt eingeht, darf mit der Bauausführung begonnen werden.

Das heißt also verwaltungstechnisch darf auf unserem Grundstück ab dem 09.11.2011 gebaut werden!

Dienstag, 11 Oktober 2011 13:07

Amtlicher Lageplan

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Das örtliche Vermessungsbüro Barenkamp hat uns den amtlichen Lageplan zugestellt. Er sieht genauso aus, wie der Vorabzug, den wir bereits einige Tage zuvor von der Westac erhalten haben. Ablage: Bauherrenordner.

Montag, 10 Oktober 2011 12:56

Versicherungsscheine vollzählig

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Inzwischen haben wir alle Versicherungsscheine erhalten und senden elektronische Kopien an Baudirekt und CIOS zwecks Ablage in den entsprechenden Unterlagen.

Bei der Bauleistungsversicherung mussten wir von der Gothaer nochmal eine kleine Korrektur anfordern, da sich in der ersten Ausfertigung ein Fehler beim Ablaufjahr eingeschlichen hatte; der Versicherung wäre demnach beendet gewesen, noch ehe überhaupt ein Spatenstich erfolgt wäre.

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